Wenn Du nachweisen kannst das das der direkte Arbeitsweg war - ohne Umweg über 'den Bäcker' - dann kannst Du den Schaden noch bis zu 4 Wochen nach Zugang des Steuerbescheides nachreichen.
Das dürfte aber wohl schon länger her sein, oder?
Zum besseren Verständnis: entstandene Kosten eines Unfallschadens im Sinne eines sog. Wegeunfalles werden nicht 1:1 erstattet, sondern die zu zahlende Steuerlast wird um den entsprechenden Betrag gemindert.
Je nach Steuersatz können da am Ende aber schon 40 bis 50% der Schadenskosten zusammenkommen, das lohnt also immer!!!
Wer sich nicht nur mit seiner Pflicht Steuern zu zahlen zufrieden gibt, sondern auch seine Rechte als Steuerzahler kennen will, der sollte sich mal den kleinen und/oder den groÃen Konz besorgen:
http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?_ ... er&x=0&y=0Und wer es noch nicht wusste: man kann nicht nur die Bücher selber von der Steuer absetzen, sondern auch die Hin- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Fachbuchhandlung

man konnte eben nicht auf AMAZON warten, der Buchladen im Dorf hatte das Buch nicht vorrätig und so musste man das Buch eben in der nächsten Stadt kaufen ...
