Nach 13.4 "Material, Einpresstiefe und Form der Räder sind freigestellt, Distanzscheiben sind zulässig. Räder und Distanzen müssen eingetragen sein, wenn keine ABE vorliegt."
Wie verträgt sich das mit der Spurbreitenregelung... wie war die noch einmal?
Edith meint... Quatsch, die 1% Regelung (Art.12) bezieht sich auch den Radstand also den Achsabstand......d.h. die freie Spielwiese ist doch erlaubt .
Also ist schier alles möglich....
Thomas, denne Anforderungen decken sich genau mit den alten Lorinser Felgen... warum haben wir beim Ausverkauf nicht zugeschlagen