Man bekommt von jedem Reifenhersteller Freigaben für die gewünschten Reifen,
das sind aber keine ABEs.Die Prüfer die die Lizens für Reifeneinzelabnahme haben,wollen
so eine Reifenfreigabe vom Hersteller als erstes sehen.Am liebsten das Felgengutachten,
wo die Reifen schon aufgeführt sind.So wie in meinen Fällen,ist dann meist noch eine Tachoüberprüfung mit GPS und die Prüfung der Freigängigkeit der Reifen im Radhaus fällig.
Und dann kommt es noch auf den Willen des Prüfers an.Hatte letztens auch einen der
das durfte,aber nicht mehr wollte.
Der sagte mir dann,da muÃt du dir einen anderen suchen,der dir das einträgt.
Solche Prüfer die dürfen und auch wollen sind dünn gesäht.