Vollabnahme nach §21

Vollabnahme nach §21

Beitragvon Kalle » Sa 30. Mär 2019, 09:43

Moin,
mit Beschluß im Bundesrat und nach irgendwann erfolgender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt darf jede zugelassene Prüforganisation Gutachten nach §21 erlassen, die Bundeslandzuornung entfällt.
Jrooß Kalle
Kalle
 
Beiträge: 6709
Registriert: Fr 8. Mai 2009, 11:51
Wohnort: Düren

Zurück zu Sonstige Technik



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron