Lenkrad

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Beitragvon SpeedCowboy » Sa 5. Feb 2011, 20:54

Hallo ich wollte mal wissen ob schon einer ein lenkrad ohne airbag eingebaut hat ? oder was darüber weis ?
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Re: Lenkrad

Beitragvon Tinker » So 6. Feb 2011, 06:25

Ich glaube der Lindheimer aus dem Club hat das mit dem Lenkrad eingetragen.
...oder er hatte sowas vor.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 06:19

Bei Veränderungen darf sich z.B. nicht das Abgasverhalten oder die Sicherheit verschlechtern.
Wenn der Roadster als mit und ohne Seitenairbags geliefert wurde, dürfte ich als Version ohne Seitenairbags umrüsten.
Da es den aber nur mit Airbag gab darf ich ihn nicht auf ohne Airbag umrüsten.
Genauso wie ich einen Golf 1 zwar auf Golf 4 1.8ltr. Turbo umrüsten darf aber nicht einen Polo 4 auf Golf2 GTI 16V Motor.


Es gibt solche Einträge. Allerdings sind das Gefälligkeitsgutachten. Damit kannst Du richtig Probleme bekommen wenn Du an den falschen kommst.
Aber man hätte erstmal Ruhe und wenn keiner kommt der Ahnung hat.......
Allerdings ist das genau so ne Sache als wenn man stark überstehende Felgen/Reifen oder eine Auspuffanlage mit weit über 100db getüvt hat. Jeder weiß das es so nicht sein darf, aber solange keiner die Eintragung anzweifelt.......

Technisch gesehen ist das kein Thema. Man muß nur passende Nabe haben und drauf damit. Bei Raid sollte man was bekommen. Nur der Lenkwinkelsensor wird etwas Probleme machen. Der muß ja auch wieder an die Nabe weil er sonst meckert und das ESP nicht funktioniert.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 11:40

Hmmm, es steht auch nichts vom Verbot von Vollschalensitzen oder 6 Punkt Gurten mit Drehverschluss in den Gesetzen. Wo steht in der StVO das man keine Neons unter dem Auto haben darf, oder die vorderen Scheiben tönen darf ? Aber ich gibt ja auch noch die Arbeitsanweisungen für den TÜV.

Letztlich ist es alles eine Sache ob der Prüfer das verantworten kann und unterschreibt.
Allerdings sind einige Sachen einfach nicht den Anweisungen entsprechend.
Ob das ein andere Tüv oder Polizei anzweifelt........
Ist so ne Sache. Kommt an den falschen gibt es Probleme.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 12:37

Die StVZO gibt es hier. http://www.youblisher.com/files/publications/16/90823/pdf.pdf

Aber viel rauslesen kann man meine ich nicht.
Obwohl, die Version habe ich mir nicht genau angeschaut.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 13:10

Ich kenne die ganze Thematik von den Rennwagen, die alle gerne auf der Strasse oder in den Tourifahrten fahren würden. Da sind Sitze, Gurte, Lenkräder die typischen Fragen.

Wenn man danach googlet ist das auch die typische Aussage. Offiziell verboten aber einige tragen das ein.

Hier mal ein (halboffizielles) Statement was der TÜV den Benutzern der Nordschleife gegeben hat. Man beachte eben auch den Airbag Teil. Da gab es mal einen Ausschuß zum Thema Umbauten:

Grundsätzlich:


1.
Jede Veränderung an einem Fahrzeug erfordert eine Eintragung,sonst erlischt die Betriebserlaubnis!*


2.
Umbauten sind innerhalb des vom Fahrzeughersteller original angebotenen Rahmens per Einzelabnahme zu machen.**



3.
Motorsportteile (FIA-Zeichen) können sogar mehr aushalten als StVZO Teile,können aber im Bereich der StVZO im Alltagsgebrauch durchfallen.
Wenn überhaupt eintragbar,dann NUR mit Einzelabnahme!



4.
Der Abnehmende, > TÜV-Angestellte < der die Einzelabnahme macht,ist dafür haftbar.
Das ist schon aus Versicherungsgründen wichtig!***



5.
Die EG wird hier immer mehr eingreifen,daher werden auch immer kleinere Spielräume übrig bleiben.



6.
Eine unsachgemässe Eintragung durch "TÜV-Tourismus"/"Gefälligkeitsgutachten" oder eine Veränderung nach einer Eintragung führt genauso
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!



7.
Umbauten bei Tuningfirmen,die die Arbeiten gewerbsmässig anbieten,und die entsprechenden Tests duchführen,sind also nicht ohne Grund so kostspielig.
Achtung:Auch hier ist ein gesundes Misstrauen angebracht.Teuer muss nicht immer gut sein.



8.
Reparierte oder Vorgeschädigte Bauteile nicht verwenden!****



9.
Veränderungen am Fahrzeug der Versicherung mitteilen!



10.
Ausländische Fahrzeuge müssen:
-verkehrssicher sein.
-den Lärmvorschriften entsprechen.
-Unterliegen dem EU Recht.


*Also auch eine neue Einstellung des Gewindefahrweks. > Höhe.
Oder Gewichtsreduzierung.

**Z.B.:Eine Golf I Karosse wurde nicht für einen 16V Motor und das Crashverhalten das daraus resultiert konstruiert und getestet.
Umbau auf GTI gleiche Serie ist ok.
Allerdings:
Ist es möglich,mit Abgasgutachten,Lärmgutachten,Tachoeichung,Fahr-und Bremstests ....Das dürfte für eine Privatperson finanziell schwierig sein.

***Am Besten die Veränderungen mit Fotos dokumentieren.So entstehen dann später keine Unstimmigkeiten.

****Hier z.B. Beispiel ein Käfig, der nach einem Unfall beschädigt ,unsachgemäss"repariert" ,in einem anderen Auto verbaut wurde.





Nun zu konkreten Bauteilen:

Eintragungen mit "Materialgutachten":
-seit 1994 nicht mehr zulässig



Lenkrad:
Siehe Punkt 3 und 4 oben.



Sitz:
-Einbauhöhe und Machart darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
> keine "Ohrensessel".
-Sitz muss längs-und Winkelverstellbar sein.
>Längsverstellung während des Sitzens und Winkelverstellung des Sitzes muss zumindest mit Bordmitteln dürchführbar sein.



Airbag/ABS:(siehe auch: Bremsen)
-Austragung nur wenn es die Karosse ohne gegeben hat.> siehe GolfIII...
*Anmerkung:Ein Ein/Ausschalter für ABS müsste eingetragen sein!



Gurte:
-Gurte mit Drehverschluss sind nicht zulässig.
>siehe dazu Punkt 3 und 4 oben<
-Gurtbefestigungen möglichst an Original-,also geprüften Befestigungspunkten.
-Wenn keine Befestigungspunkte vorhanden,dann Ringösen und Einchraubplatten des Gurtherstellers verbauen.
-Höchste Linie des Gurtes = Waagerecht
-Minimaler Winkel nach unten/hinten= 45 Grad
-Gurte müssen symetrisch zur Fahrzeuglängsachse sein.
(Die Befestigung der oberen Gurte an der C-Säule geht also nicht!Dafür die Befestigungspunkte Beckengurt Rückbank benutzen.)
-In den Gurtbereich dürfen keine anderen Bauteile
hineinragen.> Also frei beweglich sein.
*Anmerkung:von der Befestigung der Gurte an/auf dem Hutablegeblech mit Ösen bei BMW E 36 Modellen ist abzuraten!



Fenster:(siehe auch Blendstreifen)
-Makrolonscheiben mit Prüfzeichen sind ok.
-Feststehende Scheiben sind auch ok,sofern eine Öffnung im Fenster es ermöglicht,z.B. den Fahrer zu retten.



Blendstreifen/Fensterfolien:
-Dazu gibt es eine genaue Regelung in der StVZO.
-Ein 10cm oberer waagerechter Blendstreifen dürfte aber grundsätzlich ok sein.
-Sonnenblenden innen sind aber auf jeden Fall zusätzlich Vorschrift,auch in Verbindung mit einem Käfig.
-Abdunkelnde oder ähnliche Fensterfolien in Windschutzscheibe und Seitenscheiben sind nicht zulässig.



Käfig:
-Polstern im Berührungsbereich.
*Anmerkung:Ohne Helm schützt der Käfig nur das Auto....
-Sonnenblenden verbauen!



Motor/Antrieb:
-Alles was Werksseitig bei dem Modell verbaubar ist.
Ein Beispiel:
Beispiel: Motorumbau 55PS Golf II auf 160PS G60 Motor aus Golf II

Notwendige Voraussetzungen für die Freigabe von VW:
- Fahrwerk übernehmen (mit Stabi)
- Bremsanlage übernehmen (inkl. BKV)
- Antrieb übernehmenn
- Auspuffanlage übernehmenn
- Servolenkung ist Pflicht
- ggf. geklebte Windschutzscheibe (verstärkt die Steifigkeit der Karosse)
- Rad/Reifenkombination
ABER:siehe Zusatz zu Punkt 2 oben




Kraftstoffleitungen im Innenraum:
-Machbar.
>Material:möglichst Kupfer.
Einige Kraftstoffzusätze können Kunststoffleitungen angreifen.
>Ausführung:Muss Einteilig vom Tank-Spritzwand und ab Spritzwand Einteilig im Motorraum sein.Also ohne Unterbrechungen. Durchführung durch Blech mit Kantenschutz



Fahrwerk/Bremsen:
-Spurplatten:
>Dazu gibt es im Forum einen interessanten Beitrag,der den negativen Effekt auf den Lenkrollradius behandelt!
>Grössere Last auf den Lagern.
-Tieferlegung:
*Anmerkung von Herrn Schäfer (Zitat):
"..grosse Tieferlegungen erforden eigendlich einen Austausch des/der Stabis..
-ABS mit grösserer Bremse:
>...meist noch mit ESP gekoppelt,bewirkt eine heftigere Reaktion der Regelkreise,und verändert das Verhalten des Systems.Nur durch Fahrversuche(Einzelabnahme) prüfbar,und das dürfte für eine Privatperson nicht erschwinglich sein.



Abgasanlage:
-muss der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Lautstärke entsprechen.



Karosse:
-Heckspoiler:
>Verstellbare Bauteile müssen dann in allen Einstellvarianten getestet werden.
-Abschleppösen/einschraubbar:
>Nicht eingebaut benutzen!Veletzungsgefahr.Im Fahrzeug mitführen.
-Abschleppösen/Gurtform:
>ok.
-Haubenverschlüsse/Notaus-Schalter:
>entweder versenkt verbauen oder abdecken.

(Verletzungsgefahr.)

Wer weitergehende Fragen hat:
TÜV Mayen
Herr Markus Schäfer
Kelbergstrasse 61
56727 Mayen
02651-989230 (ab 15.11.!)


Für mich gilt, wenn beim TÜV regulär eingetragen ist, ist es uasreichend. Dennoch muß man halt drauf hinweisen das es evtl. nicht ganz koscher ist und ggf. Probleme geben kann.
Gerade am Ring wird verstärkt kontrolliert und Anhand dieser Liste vorgegangen.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 15:14

Nene, das gilt schon für die Strasse.
Das wurde ins Leben gerufen weil die Leute für die Touristenfahrten die abenteuerlichsten Sachen getüvt haben wollen. Und die Tourifahrten sind ja öffentlicher Strassenverkehr.
Deshalb wurde das ins Leben gerufen um zu klären was darf und was nicht.

Wobei dein Ausdruck auch recht interessant ist. Wo stammt der denn her ?
Wenn das eine zitierfähige Quelle ist, dann dürfte ich da einige Interessenten für haben.

Allerdings lese ich im "Kleingedruckten" das magische Wort Gutachten.
Wo bekomme ich ein Gutachten für die Verwendung eines nicht Airbaglenkrades im Smart her ? Dazu eins für die dann nötige Nabe und den drangeschraubten LWs her ?
Gibt es nicht, also macht es der Prüfer per Einzelabnahme nach eigenem Ermessen.
Ich sehe wie das geht bei der Tarox, wie die getüvt wurde oder auch bei der Höherlegung meines Jeeps inkl. Offroadreifen.
Man bekommt es eingetragen. Dennoch sind das höchst fraglich Sachen.
Glaubt dir der Polizist das nicht bei einer Kontrolle, geht es auf dem Schlepper zum nächsten Tüv. Und sieht der das anders ( siehe meinen Text) dann hast du ein Problem und richtig Kosten.

Ich sage ja, wenn ich was bei einer Tüv Stelle eingetragen bekommen habe ( und nicht irgendwo in eienr Hinterhofwerkstatt mit Kartoffelstempel) das ist das erstmal für mich ok.
Ich kann mich immer auf den Prüfer berufen und das ich davon ausgehe das somit alles legal ist.
Dennoch sind einige Sachen ....... sagen wir mal nicht unkritisch.
Darüber sollte sich jeder im Klaren sein.

Wenn also jemand mit sowas eingetragen frohen Mutes unertwegs ist und die Kelle kommt.......
Dann könnte das halt dennoch unangenehm enden. Darüber müssen sich auch alle im Klaren sein.
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Re: Lenkrad

Beitragvon simply_dynamic » Mo 7. Feb 2011, 15:47

Naja, das Problem ist ja wenn mich einer anhält und ich erzähle dem polizisten was von Clearingstelle und habe ich im www gelesen, dann fangen die herzlich an zu lachen.
Denn Rest kannst DU dann ggf. per Rechtschutzversicherung regeln.
Das ist ja erstmal die traurige Tatsache.
Auch das sicher die Hälfte aller Tüv Stellen davon keine Kentniss hat. Und ich behaupte mal der Tüv der für die Kontrollen am und um den Nürburgring verantwortlich ist, hat mal mit so Umbauten Ahnung.
Ich fidne auch kein Dokument auf einer öffentlichen Seite. Immer nur der Hinweis auf diese Clearingstelle.
Schöne wäre gewesen wenn das Dokument als pdf z.B. auf der Seite des Verkehrsminesteriums stände.

Ich kenne zwar die Verkehrsministerkonferenz und diverse Sicherheitstagungen aber keine Clearingstelle.

Die Frage was man einbaut ist klar. Bei Schalensitzen und Renngurten kommt nur ein 95mm geschlüsseltes Lenkrad in Frage. Dann hat man überall den passenden Abstand. :mrgreen:
Ich werde damit mal vorsichtig die anderen Foren heiß machen........
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