blöde frage ?!

blöde frage ?!

Beitragvon SpeedCowboy » Mi 27. Apr 2011, 18:41

hallo ich würde gerne mal wissen ob der roadster eine stelle oder bestimmten teil hat wo er bei einem einschlag oder auffahr unfall einen wirthschaftlichen totalschaden hat ?danke
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon Kalle » Mi 27. Apr 2011, 19:15

Moin,

das ist eigentlich ganz einfach, zum Totalschaden wird der Kleine, wenn die Tridon irreparabel beschädigt worden ist...und das kann man bei jedem Fahrzeug nur individuell feststellen, da gibt es keine allgemeinen Regeln.....son Auto ist kein Fernseher oder Notebook....

Gruß Kalle
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon Kalle » Mi 27. Apr 2011, 19:41

Kalle hat geschrieben: irreparabel

Kalle hat geschrieben: irreparabel

Kalle hat geschrieben: irreparabel


;-) Kalle :mrgreen: Hauptsache du bist schon wieder dabei zumindest gedanklich zu reparieren....der Rest wird dann schon werden.
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon 2eck » Mi 27. Apr 2011, 19:54

und eigentlich werden die "verbesserten" Teile schon mit eingerechnet.
So weit ich weiss hast du auch die Möglichkeit die Kiste bis "wiederbeschaffungswert" + 20% reparieren zu lassen.
Aber da kann dir nur ein Rechtsverdreher genaues sagen.

Absonsten Kohle auzahlen lassen (gehen 19% Märchensteuer von ab bis du Rechnungen incl. dem bringst) und selber neu aufbauen.
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon schraubelocka » Mi 27. Apr 2011, 20:01

genau meistens ist es ein wirtschaftlicher totalschaden ...
wobei ich es nur bis zu einem bestimmten punkt sinnvoll finde die tridion gerade biegen zu wollen
wir haben keinen luxussportwagen ...unsere tridion kann man preiswert kaufen (nicht nur bei uns ;-) )
wenn der komplette vorderwagen krumm ist (die scheibe schon gerissen) würde ich auf jeden fall lieber eine andere tridion nehmen ...
auch bei starken seitenschaden bei dem zwei lagen des schwellers verformt sind...macht es unverhältnismässig viel arbeit

die preise in den werkstätten finde ich nicht sehr überzogen... bei guter arbeit (die möchte der normale kunde sehen) ist es sehr aufwändig die tridion zu richten und bleche zu ersetzten
der wagen muss leer gemacht werden (z.b. funkenflug) und mit sorgfalt behandelt werden
um gute ergebnisse zu erzielen

edit: thomas hat den durchblick 8-)
besser kannst du dein geld kaum verdienen ...den unfall auszahlen lassen und reparieren (in der qualität wie du meinst dass es werden soll) und vom rest verreisen :)
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon wuff » Do 28. Apr 2011, 09:34

Die Mehrwertsteuer wird nur rausgerechnet, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Und da Eddy (nehme ich mal an) den Wagen nicht in irgendeinem Geschäft in der AFA Liste stehen hat, bekommt er auch die Mehrwertsteuer, da er die als Privatmann auch bezahlen muss.

Gruß

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Re: blöde frage ?!

Beitragvon 2eck » Do 28. Apr 2011, 09:37

So weit ich weiss aber erst nach Vorlage von Rechnungen mit ausgewiesener MwSt.
Nun ja, egal.
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon wuff » Do 28. Apr 2011, 10:31

Nein.
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon schraubelocka » Do 28. Apr 2011, 11:35

ich habe bisher immer nach gutachten ausgezahlt bekommen .... wenigstens 80%
ohne eine rechnung vorzulegen
es wäre auch absoluter blödsinn wenn ich als mechaniker meinen eigenen wagen nicht selbst reparieren würde
wenn die gegnerische versicherung eine werkstattrechnung haben wollte...erklärte ich sie immer für total weltfremd.. ich werde weder die rechnung für die reparatur in der werkstatt meines arbeitgebers bezahlen ...wenn ich die arbeit selbst nach feierabend oder am freien tag durchführe
noch das geld in eine fremde werkstatt tragen
einziger kompromiss....die versicherung kann sich den reparierten schaden anschauen und sich somit einen eindruck über die fachgerechte arbeit verschaffen

oder ganz einfach einen wirtschaftlichen totalschaden...dann muss man wenig fragen beantworten
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon wuff » Do 28. Apr 2011, 11:49

Eddy,

das ist komplett gegen die Rechtssprechung!
Die gegnerische Versicherung hat zwar das Recht den Gutachter selbst zu stellen, kann aber nicht verlangen, dass du das Fahrzeug auch wieder instandsetzt.
Der Schaden ist aber nicht nur ein Teileschaden, auch der Arbeitslohn ist Bestandteil des Schadens.
Der muss auch mit erstattet werden, ohne Nachweis der Inanspruchnahme.
Und so verhält sich das auch mit der MwSt.
Die Versicherungen, genauer gesagt einige davon, versuchen halt immer aus Unwissenheit kapital zu schlagen und den Geschädigten abzuziehen.

Bei sowas mache ich mir schon lange keinen Stress mehr.
Gib alles deinem Anwalt, der kümmert sich drum und freut sich auch bezahlt zu werden.
Vergiss auch nicht den Anspruch des ungenutzen Mietwagens abzurechnen und die Wertminderung etc...

Lasst euch nix gefallen!

Gruß

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Re: blöde frage ?!

Beitragvon wuff » Do 28. Apr 2011, 11:52

Edith:

Es gibt noch das neu gegen alt.
Wenn du zb. ein Verschleissteil kaputt hast, wird dir anteilig des Verschleißes etwas abgezogen.
Wo und ob du das Teiul letzendlich kaufst spielt aber wieder keine rolle.

Wenn dir jemand was kaputt macht muss es bezahlt werden, egal ob du es wieder ganz machst.
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon einLiterVollmilch » Do 28. Apr 2011, 17:34

MwSt muss nur bezahlt werden, inwieweit sie auch tatsächlich angefallen ist, siehe auch http://www.experto.de/b2c/lebensberatun ... ungen.html -> "Trick 4" oder auch http://www.unfallweb.de/index.php?page=waswirdersetzt unter dem Punkt "Mehrwertsteuer".

Aber ansonsten hast du recht. Die Versicherung MUSS entsprechend eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages auszahlen, egal, was du mit dem Geld machst.

//Edit: diese MwSt Info hatte ich mir übrigens auch von meiner Rechtsberatung bestätigen lassen, weil ich erst vor 2 Wochen in einen Haftpflichtschaden verwickelt wurde ;)

Gutachten lohnt sich trotzdem alle mal, durch Wertminderung, Nutzungsausfall und und und
Smart Roadster fahren ist wie guter Sex, nur dass die Tankfüllung länger reicht!

Bye, bye Roadster! Hallo Renault Megane RS TCe250 mit Cup Fahrwerk, Mech. Sperrdifferenzial (35% Max), Recaro Schalensitze, RS Monitor, BiXenon, LED TFL :)
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon SRC » Do 28. Apr 2011, 21:03

Wie schon mehrmals erwähnt wird die Mwst nur bezahlt, wenn sie auch anfällt
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon schraubelocka » Fr 29. Apr 2011, 06:30

mit nem eigenen gutachter ein wenig die zahlen schieben ....dann sollte es klappen

der restwert ist höher als bei vergleichbaren unfallroadies die ich kenne ...
der wiederbeschaffungswert selbstverständlich zu gering

wenn der restwert bei üblichen 1500 bis 1700 liegt und der wert deines roadsters sich bei 5500 einpegeln sollte....würde ich es für realistisch halten
dann klappt der wiederaufbau und man bekommt einen guten lohn dafür
es ist eben immer wichtig sich einen unabhängigen gutachter zu nehmen und keine pfeife die im takt der versicherung trillert
die 10000 reingesteckt sind auch etwas hoch angesetzt ..oder ?

wenn alles eingetragen und nachweisbar umgestaltet wurde ...muss der wert demnach angepasst werden (also dann ein entsprechend höherer zeitwert)
das sollte dann ein anwalt in die richtige richtung lenken

was das sc für 4600 repariert...schafft man locker mit der hälfte und hat noch was übrig
z.b. koti vorn, türpaneel, koti hinten für gebraucht zusammen ca.200
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon Thomas » Fr 29. Apr 2011, 09:43

Die kaputten Teile bekommst du aber zurück, oder? Dann dürfte ja zumindest nichts verloren gehen ...

Ciao, Thomas
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon 2eck » Fr 29. Apr 2011, 10:13

Eddy hat geschrieben:Und die Händler in der Gegend (sC Aachen, Köln und Düsseldorf) haben der Wert angegeben. Kaufen kann man bei denen aber NUR Kugeln (haben keine Roadster mehr).
Habe den Gutachter gesagt er soll mir einen besorgen ..... dann hat er zu gegeben das er das nicht kann.


Moment, das sit der Wieder beschaffungswert.
Die Ksite muss doch dan nauch für den Preis wiedebeschaffbar sein, und nicht nur theoretisch aber dann eben doch nicht mehr und stattdennsen eine Kugel oder so.
Was sit den ndas für ein Wiederbeschaffungswert ?

Wenn ich jemand die Mona Lise zerschneidet ist der Der Wiederbeschaffungswert ja auch nicht nur 3,59 für Leinwand und etwas Farbe, aber da es das Bild kein zweites Mal gibt ist das dann eben so?!?
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon Klaus » Di 3. Mai 2011, 16:55

Das behauptet der. In der juristischen Praxis wird das ein eindeutiges Gerichtsurteil sein das festlegt wie dieser zu berechnen ist, da wirst Du nicht der Erste sein der da versucht wird über den Tisch gezogen zu werden. Natürlich ist das ein theoretischer Wert, der muss sich aber so bemessen dass auch praktisch zu diesem Wert ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen ist. Das darf kein "Einheitswert" sein wie bei Immobilien, der immer viel zu niedrig ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden
http://www.juraforum.de/lexikon/wiederbeschaffungswert

BGH-Urteile: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... Sort=12288

Dann "Wiederbeschaffungswert" eingeben unter Suchbegriff, lange warten, und sich dann durch die Liste kämpfen.

Quintessenz ist aber, dass DU Dir DEINEN Gutachter aussuchen kannst. Du musst nicht den Wiederbeschaffungswert akzeptieren den ein Gutachter der Versicherung auswürfelt. Und der muss der Wert sein, den laut diesem Juraforum-Link ein "seriöser" Händler nimmt. Das darf sicher nicht der Händler-Einkaufspreis sein.

Hier wird Dir eventuell hinsichtlich der Höhe des Wiederbeschaffungswertes geholfen: http://www.bvsk.de/ (Verband der Sachverständigen)

Zitat:
"Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will (z.B. Urteil vom 05.06.1997, LG Erfurt, Az: 2 S 356/96)"
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon ultimate » Di 3. Mai 2011, 17:06

Eddy: Das SC repariert den und rechnet mit der Versicherung ab?

Wenn die feststellen das mehr kaputt ist MUSS der Gutachter nochmal kommen und sein Gutachten erweitern
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon schraubelocka » Di 3. Mai 2011, 18:06

die alten teile sollten dann aber der zahlenden versicherung gehören...auch wenn diese nichts davon haben möchte

genau ...fast immer finden wir bei der unfallreparatur noch teile /schäden die der "gut"achter leider übersehen hat ...dann reichen schon fotos die wir dem gutachter hinterhermailen
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Re: blöde frage ?!

Beitragvon Proseccoschlampe » Di 3. Mai 2011, 19:14

@Eddy : check mal Email
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