Sebastian75 hat geschrieben:Gibt es da ein Gesetz, dass das verbietet?
Nein, kein Gesetzt verbietet es dir, deine Türen auszubauen.
Du darfst dann nur nicht mehr am StraÃenverkehr teilnehmen.
StVZO § 19, Absatz 2:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen AuÃerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Ãnderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Da du selbst Verkehrsteilnehmer bist und bei einem Seitenaufprall offensichtlich gefährdet bist, wäre es das dann mit der Betriebserlaubnis.
Vielleicht wäre der Crossblade eine Alternative für dich? Ich wünschte, ich hätte einen